Verfahren mit Verbandsbeteiligung
Eine Auswahl
Laut Bundesnaturschutzgesetz müssen anerkannte Naturschutzvereinigungen wie der NABU an Vorhaben, die mit Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden sind, an den Entscheidungsprozessen beteiligt werden.
Erstes Gesetz zur Bürokratieentlastung und Staatsmodernisierung
Der NABU Sachsen hat sich mit einer Stellungnahme zum Referentenentwurf für das erste Gesetz zur Bürokratieentlastung und Staatsmodernisierung eingebracht. Darin werden mehrere Landesgesetze geändert oder eingeführt. Der NABU Sachsen hat sich zum Sächsischen Mitwirkungspflichtenabbaugesetz, Sächsischen Wassergesetz, Sächsischen Naturschutzgesetz und zum Sächsischen Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz geäußert.
Erster Entwurf der Fortschreibung der Waldstrategie 2050
Der NABU Sachsen hat sich mit einer Stellungnahme zum Referentenentwurf für den ersten Entwurf der Fortschreibung der Waldstrategie 2050 eingebracht. Darin werden Ziele und Zwischenziele angepasst, sowie Umformulierungen vorgenommen. Kritisiert wird bspw., dass einige der Zwischenziele nicht erreicht werden konnten oder voraussichtlich nicht erreicht werden, jedoch die bedingenden Faktoren nicht benannt werden, bzw. wie dieser Entwicklung zu begegnen sei. Stattdessen werden die Ziele angepasst. Der Klimawandel wird als "klimatische Veränderung" umformuliert, was einer wissenschaftlichen Begründungen entbehrt. Außerdem wird das Potenzial naturnaher Waldbewirtschaftung aus der Strategie gestrichen, was in Anbetracht der Verschlechterung des Waldzustandes fachlich untragbar ist.
2. Teilfortschreibung Regionalplan Leipzig-Westsachsen
Der NABU Sachsen hat sich mit einer Stellungnahme auch zur zweiten Fortschreibung des Regionalplans für die Region Leipzig-Westsachsen im Bereich erneuerbare Energien eingebracht. Die Ausweisung von Vorranggebieten, insbesondere für die Windenergie ist aufgrund des Windenergiebedarfsgesetzes (WindBG) notwendig und ein zentrales Instrument zur Steuerung des Ausbaus von Wind- und Solaranlagen. Die wissenschaftliche Grundlage ist aus Perspektive des NABU Sachsen nicht ausreichend, um zur Vermeidung der nachhaltigen Beeinträchtigung von Biotopen und Lebensräumen beizutragen. Desweiteren konnten erneut viele lokale Artdaten über die Stellungnahme in den Planungsprozess eingebracht werden.
Teilfortschreibung Regionalplan Oberes Elbtal/Osterzgebirge und Chemnitz
Der NABU Sachsen hat sich mit Stellungnahmen zur Teilfortschreibung des Regionalplanes Oberes Elbtal/Osterzgebirge und Chemnitz zur Windenergie eingebracht. Darin werden insbesondere Vorranggebiete für den Ausbau der Windenergie in der Planungsregion ausgewiesen, innerhalb derer das gesetzlich vorgeschriebene Flächenziel erbracht werden soll. In der Konsequenz würde die Errichtung der Anlagen außerhalb der Gebiete praktisch unmöglich. Großräumige Steuerung beim Ausbau der Windenergie ist zwar sinnvoll, jedoch bestehen auch einige naturschutzfachliche Kritikpunkte an der Planung. Wälder übernehmen zentrale klimatische Funktionen und stellen bereits angeschlagene Ökosysteme dar. Einige der Gebiete können zudem zur Beeinträchtigung des Biotopverbundsystems und von europäischen Schutzgebieten in Sachsen führen. Nicht ausreichend betrachtet wurden außerdem vorhandene Informationen über geschützte Fledermaus- und Vogelarten.

