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Naturschutzrecht in Sachsen

Gesetzlich verbrieftes Mitwirkungsrecht durch Verbandsbeteiligung

Bauland – Foto: Helge May
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Bauland – Foto: Helge May

Die Beteiligung der anerkannten Naturschutzvereinigungen wie dem NABU Sachsen erfolgt auf gesetzlicher und auf freiwilliger Basis. Die gesetzliche Grundlage für eine verpflichtende Beteiligung, also dass der NABU Sachsen in Entscheidungen und Prozesse einbezogen werden muss, liefert § 63 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG.) Betroffen sind unter anderem Planfeststellungen: Vorhaben, die mit Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden sind, zum Beispiel Infrastrukturvorhaben wie Straßen und Schienenwege, Energieleitungstrassen und Seilbahnen. Auch bei Bergbauvorhaben, die einer Umweltverträglichkeitsprüfung bedürfen und Gewässerbauvorhaben muss der NABU Sachsen beteiligt werden.

Ebenso ist bei Betroffenheit von Schutzgebieten eine Verbandsbeteiligung vorgeschrieben. Hierbei erfolgt die Beteiligung bei der Aufstellung und Änderung von Rechtsverordnungen für Schutzgebiete und Befreiungen bzw. Ausgliederungen aus Schutzgebieten.

Warum geht der NABU vor Gericht?

Der NABU Sachsen nutzt das Verbandsklagerecht maßvoll und gezielt zum Schutz der Natur; derzeit führt der Verband lediglich fünf Verfahren aufgrund schwerwiegender Umweltgefährdungen, obwohl er jährlich mehr als sechshundert Mal zur Beteiligung aufgefordert wird und 2024 über 100 Stellungnahmen abgab. In den Jahren 2021 bis 2023 haben die Naturschutzverbände in Sachsen nur drei Klagen eingereicht. Bundesweit sind Verbandsklagen in knapp der Hälfte der Fälle erfolgreich: Die begründeten Klagen weisen also berechtigterweise auf konkrete Rechtsverstöße hin, können aber Vorhaben nicht pauschal blockieren, sondern vor allem substanzielle Verbesserungen erreichen.

Das Verbandsklagerecht ist kein Hindernis für wirtschaftliche Entwicklung, sondern ein notwendiges Instrument, um sicherzustellen, dass Entscheidungen im Einklang mit bestehenden Umweltgesetzen getroffen werden. Es dient der langfristigen Sicherung unserer Lebensgrundlagen und fördert nachhaltige Entwicklung.

Angesichts des dramatischen Artensterbens und der eskalierenden Klimakrise sind Instrumente wie das Verbandsklagerecht notwendiger denn je. In Deutschland ist derzeit rund ein Drittel aller Arten bedroht, etwa 10.000 Arten stehen unmittelbar vor dem Aussterben. Innerhalb der letzten 27 Jahre sind zudem über 75 % der Insektenbiomasse verschwunden, was schwerwiegende Folgen für Ökosysteme und Landwirtschaft nach sich zieht. Die Folgen der Klimakrise wie Extremwetterereignisse, Dürren und Überschwemmungen verursachen bereits immense gesellschaftliche und wirtschaftliche Schäden.

Den NABU Sachsen bei seiner Arbeit unterstützen

Die Beteiligung im Rahmen der Bauleitplanung ist in der Regel freiwillig. Viele Kommunen und Planungsbüros schicken jedoch die Unterlagen an den NABU Sachsen oder machen auf deren Auslegung aufmerksam.

Dort kann der jeweilige Ort eingegeben werden und die entsprechenden aktuellen Planungen erscheinen inklusive aller Dokumente. Die Anzahl der Vorgänge beläuft sich auf 400 bis 600 jährlich. Alle Vorgänge werden im Virtuellen Büro (VO), einer Online-Datenbank, erfasst. Dann erfolgt eine Wichtung, in einigen Fällen werden NABU-Mitglieder mit Vor-Ort-Kenntnissen um Unterstützung gebeten. Im Jahr 2020 wurden zu 502 Vorgängen 181 Stellungnahmen verfasst. Wer Interesse an der Arbeit mit dem VO hat oder bei Stellungnahmen unterstützen möchte, kann sich gern per E-Mail an guezel_at_NABU-Sachsen.de oder telefonisch unter 0341 337414-30 melden.



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