Baumfällungen auf dem Wilhelm-Leuschner-Platz waren rechtswidrig
NABU gewinnt Berufungsprozess vor dem Sächsischen Oberverwaltungsgericht
Der NABU gewinnt vor dem OVG. Die Fällgenehmigung für 48 Bäume auf dem Wilhelm-Leuschner-Platz war rechtswidrig. Die Stadt Leipzig hatte die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung ignoriert. Das Gericht verurteilte sie zu den Kosten beider Instanzen.

